Die private Zusatzrente aus einer Altersvorsorge

In Deutschland soll die finanzielle Versorgung der zuvor abhängig Beschäftigten im Altersruhestand durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert werden.

renteIm Rahmen des Generationenvertrags hat jeder Arbeitnehmer, welcher die ausreichende Anzahl von Beitragszeiten angespart hat, einen Anspruch auf eine Altersrente. Diese Altersrente ist in ihrer Höhe von Dauer und Höhe der getätigten Einzahlungen abhängig. Aus der demographischen Entwicklung resultiert jedoch eine Überalterung der Bevölkerung, welche das Finanzierungspotential eines Generationenvertrags grundsätzlich in Frage stellt. Es scheint unstrittig zu sein, dass zukünftige Bezieher von Altersruhegeld erhebliche Abschläge in Kauf nehmen müssen und dass der gewohnte Lebensstandard ohne eine private Zusatzrente nicht zu halten sein wird.

Was eine private Altersvorsorge ausmacht

Unter dem Begriff der privaten Zusatzrente ist jede Art der finanziellen Vorsorge zu verstehen, welche den Lebensstandard im Alter absichert. Insbesondere werden aber solche Geldanlagen, Spar- oder Versicherungsverträge als private Zusatzrente definiert, welche ab dem Zeitpunkt des Renteneintritts finanzielle Leistungen erbringen. Diese finanzielle Leistung kann eine Einmalzahlung oder aber eine monatliche Zahlung bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt oder bis zum Lebensende sein.

Hierbei ist zu bedenken, dass in der Regel monatliche Leistungen bis zum Lebensende erst ab dem 90. Lebensjahr des Versicherungsnehmers vergleichsweise günstiger sind als Einmalzahlungen. Eine private Zusatzrente lässt sich über eine private Rentenversicherung, eine kapitalbildende Lebensversicherung, die Riester Rente oder Rürup Rente aufbauen. Weitere Informationen über die private Altersvorsorge mit  kapitalbildenden Lebensversicherungen und Rentenversicherungen findet man hier.

Entscheidung früh treffen

Für den durchschnittlichen Arbeitnehmer und zukünftigen Rentner ist die Entscheidung, wie die private Zusatzrente zu gestalten ist, ob der vielen Angebote nicht leicht. Unstrittig ist nur, dass jedermann früh anfangen sollte, Mittel für die Altersvorsorge zurück zu legen. Wie hoch diese Rücklage ist, hängt von den individuellen Ansprüchen im Alter und den finanziellen Möglichkeiten in der Ansparphase ab.

In welcher Form Mittel angelegt werden, wird unter anderem über die persönliche Risikoneigung definiert. Grundsätzlich werden Sparverträge, Wertpapieranlagen und Versicherungen häufig für diese Zwecke gewählt. Der Staat fördert die private Zusatzrente in einigen Anlageformen über die Riesterrente als direkte Subventionierung.

Idealerweise lässt sich ein Interessent die verschiedenen Möglichkeiten durch einen Berater vorrechnen und die Simulation der Erträge auch bis ins hohe Alter hinein grafisch visualisieren. Hierbei ist aber nach Angaben von www.KapitalLebensversicherungen.eu zu beachten, dass gerade die Renditen von Fonds und die Ertragswerte von Versicherungen nicht garantiert sind. Bei diesen Werten handelt es sich meist um aus der Vergangenheit hochgerechnete Erfahrungswerte.

Auch vermögenswirsame Leistungen nutzen

Sicherheitsbewusste Anleger neigenentsprechend dazu, sich für ihre private Zusatzrente ein Portfolio anzulegen, in dem sie verschiedene Anlageformen mischen. Ein Teil der Mittel wird in kapitalsichere Sparpläne mit geringer Rendite angelegt. Ein Teil der Mittel wird in Anlageformen mit Beteiligungskapital angelegt, um die Riesterförderung zu sichern.

Ein Teil der Mittel wird in Lebensversicherungen angelegt, welche sicher stellen, dass bis zum Lebensende gezahlt wird. Auch vermögenswirksame Leistungen lassen sich für die Altersvorsorge nutzen. Dabei können Arbeitnehmer von der staatlich gezahlten Arbeitnehmersparzulage profitieren. Zur Sparzulage und zu vermögenswirksamen Leistungen kann man sich hier informieren.

In die Kalkulation mag auch einfließen, dass die private Zusatzrente besteuert wird. Aktuell werden nur 18% der Leistungen aus der privaten Rente besteuert. Diese Satz steigt jedoch jährlich und kontinuierlich an, sodass im Jahr 2040 100% der Rentenleistung besteuert wird.