Übersicht über Haftpflichtversicherungen

Eine Haftpflicht besteht immer dann, wenn durch das Verhalten oder Unterlassen von Individuen oder Unternehmen ein Schaden entsteht, für welchen ein Schadenersatz finanzieller Natur zu leisten ist.

So viele Lebensbereiche es gibt, so viele Arten der Haftpflichtversicherungen werden angeboten:

Privathaftpflichtversicherung

Eine Privathaftpflichtversicherung soll die typischen Alltagsrisiken von Familien abdecken. Diese Versicherung ist keine Pflichtversicherung. Die Privathaftpflichtversicherung schließt alle Familienmitglieder und Hausangestellten des Versicherungsnehmers ein, sofern ihr Handeln oder Unterlassen, welches den Schaden verursachte, weder durch einen Beruf noch durch eine Vereinstätigkeit begründet war.

Berufshaftpflichtversicherung

Eine Berufshaftpflicht ist eine Versicherung für Freiberufler und Selbständige. Dabei werden speziell die Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten abgesichert. In Ergänzung zu einer Betriebshaftpflichtversicherung sollen besondere Risiken dieser Berufe abgedeckt werden. So soll die Berufshaftpflicht Versicherung  die Kunstfehler eines Arztes abdecken oder dann aufkommen, wenn ein folgenschweres Gerichtsurteil aufgrund eines Formfehler des Rechtsanwalts zu tragen ist. Für weitere Informationen bitte hier klicken.

Betriebshaftpflichtversicherung

Eine Betriebshaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, welche der oder die Eigentümer eines Unternehmens oder seine Mitarbeiter bei Außenstehenden im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit verursachen. Je nach Art und Umfang des Unternehmens ist die Betriebshaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung und gesetzlich vorgeschrieben. Gerade da sich Unternehmen durch den Wirtschaftsprozess ständig im Wandel befinden, muss die Betriebshaftpflichtversicherung regelmäßig angepasst werden. Bei BerufshaftpflichtVERGLEICHE.de erhält man weitere Informationen zur Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflichtversicherung.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Teilnahme eines Kraftfahrzeugs am Straßenverkehr kann bei Dritten im Falle eines Unfalls Schäden an anderen Fahrzeugen, an Gebäuden und Einrichtungen, aber auch an Personen verursachen. Um diese Schäden finanziell abzudecken ist für jedes zulassungspflichtige Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben.

Produkthaftpflichtversicherung

Hersteller und Verarbeiter von Produkten sichern sich mit der Produkthaftpflichtversicherung gegen Schadenersatzansprüche Dritter ab, falls ihr Produkt aufgrund eines Mangels oder einer fehlenden, zugesicherten Eigenschaft einen Schaden in der Weiterverarbeitung oder Nutzung verursacht.

Spezialhaftpflichtversicherungen

Für Personen, welche besonderen Tätigkeiten oder Hobbys nachgehen, werden auch weitergehende Versicherungen wie Tierhaftpflichtversicherungen oder Wassersporthaftpflichtversicherungen angeboten.